Reformierte Kirchgemeinde Sigriswil
06.07.2023 Kirchliche PublikationenVerordnung über die Benützung der Kirchenliegenschaften – Teilrevision und Inkraftsetzung
Der Kirchgemeinderat Sigriswil hat die Verordnung über die Benützung der Kirchenliegenschaften an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 genehmigt.
Die Verordnung trat am 1. Juli 2023 in Kraft und kann im Sekretariat der Kirchgemeinde Sigriswil, Vikar-Kuhn-Weg 6, 3655 Sigriswil, während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Sigriswil, 28. Juni 2023
Der Kirchgemeinderat
