Letztwillige Verfügung

  10.08.2023 Allgemeine Publikationen

Nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.

Siegenthaler Walter Alfred, geboren am 27. April 1935 in Bern BE, von Trub BE, des Siegenthaler Alfred und der Luise geb. Ritschard, ledig, Landwirt, wohnhaft gewesen in Thun, mit Aufenthalt in 3612 Steffisburg, Solina Steffisburg, Ziegeleistrasse 22, verstorben am 31. Mai 2023.

Letztwillige Verfügung eröffnet am 27. Juli 2023 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3602 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 11. September an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 27. Juli 2023

Einwohnerdienste Thun
Sandra Luginbühl-Winkler
Stv.-Teamleiterin


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