Reformierte Kirchgemeinde Thierachern

  24.08.2023 Kirchliche Publikationen

Richtlinien über verwaltete unselbständige Stiftung – Inkraftsetzung per 1. Januar 2023
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Thierachern an seiner Sitzung vom 16. August 2023 die Richtlinien über verwaltete unselbständige Stiftung «Pfarramtliche Aktivitäten» genehmigt hat. Die Richtlinien treten, unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft. Sie können auf der Kirchgemeindeverwaltung, Uttigenstrasse 31A, 3661 Uetendorf, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde eingereicht werden.

Uetendorf, 16. August 2023

Kirchgemeinderat Thierachern


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