Thun

  03.08.2023 Verkehrsmassnahmen

Thunfest von
Freitag, 11. bis Sonntag, 13. August

Detailinformationen unter www.thunfest.ch

Betriebszeiten
Freitag
12.00–20.00 Uhr:
Aarefeldplatz (Aktivzone)
18.00–02.30 Uhr: Rathausplatz vorn und hinten, Mühleplatz, Waisenhausplatz, Bälliz, Marktgasse, Bärenplatz, Obere und Untere Hauptgasse, Stadthofplatz

Samstag
10.00–20.00 Uhr:
Aarefeldplatz (Aktivzone)
11.30–02.30 Uhr: Rathausplatz vorn und hinten, Mühleplatz, Waisenhausplatz, Bälliz, Marktgasse, Bärenplatz, Obere und Untere
Hauptgasse, Stadthofplatz

Sonntag
8.00–13.00 Uhr:
Rathausplatz

Verkehrsbeschränkungen
Die Aufbauarbeiten beginnen an einigen Standorten bereits ab Donnerstag, 10. August, weshalb kurzzeitige Behinderungen bei Zufahrten möglich sind.

Parkverbot für Zweiräder
– Ab Donnerstag, 10. August, 6.00 Uhr Waisenhausplatz
– Ab Freitag, 11. August, 6.00 Uhr Bälliz, Marktgasse, Untere und Obere
Hauptgasse

Aus Sicherheitsgründen und für den Aufbau von Infrastruktur gilt im ganzen Festgebiet ab Freitag, 6.00 Uhr für Zweiräder ein Fahr- und Parkverbot. Falsch abgestellte Zweiräder werden am Freitag, 11. August und am Samstag, 12. August eingesammelt. Abgeführte Zweiräder können bei der bewachten Velostation beim Bahnhof am Freitag bis 20.00 Uhr und am Montag ab 6.00 Uhr gegen Entrichtung einer Umtriebsentschädigung von 10 Franken abgeholt werden.

Parkverbot
Mittwoch, 9. August ab 6.00 Uhr bis Sonntag, 13. August, 22.00 Uhr auf dem Parkplatz vor der Kunsteisbahn Grabengut
Donnerstag, 10. August ab 8.00 Uhr bis Montag, 14. August, 12.00 Uhr auf dem Parkplatz Stadthofplatz.

Fahr- und Parkverbote (Marktfahrer und berechtigte Zubringer bis Festbeginn möglich)
Freitag, 11. August ab 6.00 Uhr bis Sonntag, 13. August, 18.00 Uhr im Bälliz, Berntorgasse, Marktgasse, Gerberngasse, Rathausplatz, Obere und Untere Hauptgasse.

Falsch abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten der Fehlbaren kostenpflichtig entfernt.

Besitzer privater Zufahrten und Abstellplätze sind gebeten, diese selbstständig geeignet abzusperren.

Die Fahr- und Parkverbote gelten ausdrücklich auch für Zweiräder. Sie umfassen in der Innenstadt auch den Zubringerdienst in der Fussgängerzone, ausgenommen:
– Anlieferungen Geschäfte am Freitagvormittag und am Samstag bis 10.00 Uhr
– Zufahrten durch Marktfahrende zum Einrichten und Abräumen ihrer Stände. Das Parken von Marktfahrzeugen im ganzen Festgebiet ist verboten (gemäss Anordnung Marktpolizei)
– Dienstfahrzeuge der Notfalldienste
– Fahrzeuge von Eigentümern und Mietern der Einstellhalle Stadthof (solange möglich)
– Zufahrt für Fahrzeuge von Mitwirkenden mit Vignette gestattet. Das Parkieren von Fahrzeugen im ganzen Festgebiet ist verboten.

Zusätzliche Aktivitäten
Zusätzliche Aktivitäten innerhalb des Festgebietes werden grundsätzlich nur durch das OK Thunfest (in Zusammenarbeit mit dem Polizeiinspektorat) bewilligt. Das OK hat die Kompetenz, Interessenten abzuweisen.

Frühreinigung
Die Reinigung des Festgeländes findet jeweils unmittelbar nach Festschluss ab 2.30 Uhr statt.

Öffentlicher Verkehr
Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, mit den öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen.
Die Bushaltestelle Marktgasse wird am Freitag, 11. August und Samstag, 12. August, ganzer Tag, an die Haltestelle Sternenplatz stadtauswärts und an die originale Marktgasse Haltestelle in Richtung Bahnhof verlegt (Umleitung Bus via Kyburg- zum und via Grabenstrasse vom Berntorkreisel).

Parkplätze Zweiräder
– Bahnhof: Velostation, Mönchstrasse, Aarefeldstrasse
– Aarestrasse: Beim Parkhaus City West
– Thunerhof: Velounterstände sowie rechts und links des Haupteingangs
– Am Plätzli (Obere Hauptgasse): Kiesparkplatz
– Scheibenstrasse: Aareseitig
– Berntorgasse
– Grabengut
– Viehmarktplatz

Besten Dank für die Mithilfe, Rücksichtnahme und das Verständnis. Wir wünschen ein fröhliches Fest.

Stadt Thun, Abteilung Sicherheit OK
Thunfest
www.thunfest.ch


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote