Baupublikation Steffisburg

  03.08.2023 Steffisburg, Baupublikationen-

Gesuchsteller: Jennifer Thomann und Michel Griessen, Birkenweg 17, 3661 Uetendorf. Valerie Mösle und Anders Würsten, Pfaffenhaltenweg 22, 3612 Steffisburg. Alana Sohm und Michael Würsten, Industrieweg 12, 3612 Steffisburg. Sina und Michael Bieri, Hunzige 101g, 3113 Rubigen.
Vertreter: Beer Holzbau AG, Obere Zollgasse 76, 3072 Ostermundigen und Jennifer Thomann, Birkenweg 17, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: Beer Holzhaus AG, Obere Zollgasse 76, 3072 Ostermundigen.
Bauvorhaben: Neubau von drei Einfamilienhäuser mit einer PV-Anlage und je einem Autounterstand; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einer PV-Anlage und einer Einstellhalle sowie eines Autoabstellplatzes (Längsparkierung); Erstellen einer Hauszufahrt zur Allmerüti; Neubau eines kleinen Wohnhauses mit einem Autoabstellplatz (Längsparkierung); Erstellen eines Containerabstellplatzes für die Wohnüberbauung.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstands (Art. 24 GBR).
Standort / Parzellen: Allmerüti 39, 40, 41, 42 und 43, 3624 Schwendibach, Parzellen Nr. 192, 193, 194, 195 und 196.
Koordinaten: 2 616 383 / 1 179 972 (Mitte der Bauparzellen).
Nutzungszone: Mischzone M2.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Schmutzwasser: Neuanschluss an zentrale ARA. Einleiten Regenabwasser in den öffentlichen Regenwasserkanal. Zone A.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
28. August 2023.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten, Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung: Tel. 033 439 43 53).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter www.steffisburg.ch/">https://www.steffisburg.ch/ baupublikationen eingesehen werden.
Hinweis: Die dazugehörigen Erschliessungsanlagen (Detailerschliessungsstrasse und Werkleitungen) werden zeitgleich veröffentlicht.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).

Steffisburg, 24. Juli 2023

Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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