Baupublikation Hilterfingen

  10.08.2023 Hilterfingen, Baupublikationen

Gesuchsteller / Grundeigentümer: Benjamin Rapphold, Ulmenweg 34, 3604 Thun.
Projektverfasser: Christoph Vollenwyder, Eichenweg 2, 3076 Worb.
Bauvorhaben: Sanierung Einfamilienhaus; Anbau Überdachung Zugang; Neubau Autounterstand.
Standort / Parzelle: Eichbühlweg 17, Ringstrasse 24a, Hilterfingen, Parzelle Nr. 757.
Koordinaten: 2 616 300 / 1 176 900.
Nutzungszone: Wohnzone 2 E2.
Schutzzone: Archäologische Schutzzone.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Versickerung; Gewässerschutzbereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. September 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 26. Juli 2023

Bauverwaltung Hilterfingen


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