Öffentliche Planauflage
17.08.2023 UebeschiGeringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Platz»
Der Gemeinderat Uebeschi bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. August bis 11. September, in der Gemeindeschreiberei Uebeschi öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Uebeschi schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Der Gemeinderat
