Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun
21.09.2023 Kirchliche PublikationenVerordnung über Gehalt, Zulagen und Spesen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat (KKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun am 7. September 2023 die Änderung der Verordnung über Gehalt, Zulagen und Spesen genehmigt hat (Erhöhung Kilometerentschädigung auf Fr. –.70). Diese Änderung der Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Gegen den Beschluss des KKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Thun, 7. September 2023
Der Kleine Kirchenrat