Kirchgemeindeverband der röm.-kath. Kirchgemeinden im Pastoralraum Bern Oberland
28.09.2023 Kirchliche PublikationenBekanntmachung gemäss Art. 45 a Gemeindeverordnung Kanton Bern.
Organisationsreglement; Inkraftsetzung
Die von der Delegiertenversammlung des Kirchgemeindeverbands der röm.-kath. Kirchgemeinden im Pastoralraum Bern Oberland am 23. Mai 2023 beschlossenen Teilrevision des Organisationsreglements ist vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern ohne Änderung genehmigt worden. Das Reglement wird rückwirkend per 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt.
Das Reglement kann bezogen werden bei der Kirchgemeindeverwaltung, Kapellenweg 7, 3600 Thun.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. B i.V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. B Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.