Personalverordnung Anhang II und Kulturfonds

  21.09.2023 Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnungen bekannt:

– Personalverordnung; Anhang II – Richtlinien für die Personalentwicklung
– Kulturfonds; Art. 3 – Entnahmen

Die Änderungen, welche vom Gemeinderat an der Sitzung vom 30. August 2023 beschlossen wurden, traten auf 1. September 2023 in Kraft.

Die Verordnungen können bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 7. September 2023
Der Gemeinderat


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