Baupublikation Steffisburg

  21.09.2023 Steffisburg, Baupublikationen

Gesuchsteller: Herr und Frau Naim und Ganimete Gergoc, Alte Aarestrasse 2, 3627 Heimberg.
Projektverfasser: Herr Hans Beat Knöpfel, Embergrain 2, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Baupublikation vom 24. November 2022 und 1. Dezember 2022. Oberdorfstrasse 18: Umbau und Renovation Gebäude; Umnutzung Laden in Wohnung, Einbau von drei neuen Dachflächenfenstern; Aufheben Fenster Nordfassade und Schaufenster Westfassade; Ergänzen Westfassade mit zwei Fenstern; Erstellen von zwei neuen Parkplätzen.
Oberdorfstrasse 20: Um- und Ausbau sowie Umnutzung zu Büro; Einbau von neuen Fenstern in der Westfassade.
Projektänderung: Oberdorfstrasse 18: Einbau von nur zwei statt drei neuen Dachflächenfenstern; Erstellen von zwei Holzwänden (Sicht- und Lärmschutz); Änderung der geplanten Parkierung: Erstellen eines neuen Parkplatzes auf der Ostseite des Gebäudes, welcher auf die Parzelle Nr. 1025 ragt. Oberdorfstrasse 18a: Umbau des bestehenden Wagenschopfes zu einer Garage.
Ausnahme bisher: Unterschreiten des Strassenabstands (Art. 81 SG).
Ausnahme zusätzlich: Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (Art. 31 LSV).
Standort / Parzellen: Oberdorfstrasse 18, 18a und 20, Parzellen Nr. 1025 und 1152.
Koordinaten: 2 614 931 / 1 180 955 (Oberdorfstrasse 18); 2 614 945 / 1 180 943 (Oberdorfstrasse 18a); 2 614 937 / 1 180 961 (Oberdorfstrasse 20).
Nutzungszone: ZPP Kernschutzzone KS.
Schutzobjekt/-zone: Erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe A «Oberdorf».

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an zentrale ARA, teilweise neu. Zone A.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
23. Oktober 2023.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten, Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung: Tel. 033 439 43 53).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter www.steffisburg.ch/">https://www.steffisburg.ch/ baupublikationen eingesehen werden

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).

Steffisburg, 18. September 2023
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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