Rechnungsruf im öffentlichen Inventar

  21.09.2023 Allgemeine Publikationen

Durch Verfügung des Regierungsstatthalteramts Thun vom 30. August 2023, ist über den Nachlass des Herrn Thomas Neuenschwander, Steffisburg, ein öffentliches Inventar angeordnet worden.

Gemäss Art. 582 ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung vom 18. Oktober 2000 betreffend die Errichtung des Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger des Erblassers aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist bei der zuständigen Behörde schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpflicht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.

Neuenschwander Thomas, geb. 27. Februar 1987, von Stocken-Höfen BE, ledig, Thunstrasse 29, 3612 Steffisburg, verstorben am 12. August 2023.

Eingabefrist:
bis und mit 7. Oktober 2023.

Anmeldestellen (schriftlich):
a. Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun: Für Forderungen und Bürgschaftsansprüche gegenüber dem Erblasser
b. Notar Hans-Heinrich Weber, Scheibenstrasse 3, Postfach 50, 3602 Thun: Für Guthaben des Erblassers

Massaverwalter:
Notar Lars Rindlisbacher
Scheibenstrasse 3, Postfach 50
3602 Thun

Thun, 4. September 2023

Der Beauftragte:
Notar Hans-Heinrich Weber
Scheibenstrasse 3, Postfach 50, 3602 Thun


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