Christkatholische Kirchgemeinde Thun
05.10.2023 VersammlungenOrdentliche Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 5. November, 10.30 Uhr, in der Kirche St. Beatus, Göttibach Thun, im Anschluss an den Gottesdienst
Die Traktanden wurden bereits in der Zeitschrift «Christkatholisch» publiziert. Die Baukommission hat Änderungen und Ergänzungen beantragt. Der Kirchgemeinderat hat diese genehmigt. In der Zwischenzeit hat sich ein Mitglied zur Wahl als Kirchgemeinderätin zur Verfügung gestellt. Hier folgt die aktualisierte Liste:
Traktanden
1. Begrüssung, besinnliche Einstimmung, Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 22. Mai 2023
3. Wahlvorschläge
Kirchgemeinderat:
Andrea Cantaluppi, Zweisimmen, bisher
Raphael Zuberbühler, Forst-Längenbühl, bisher
Hans-Rudolf Ernst, Thun, bisher
Karla Moll, Einigen, neu
Véronique Meier, Steffisburg, neu
Kirchgemeindepräsident / Co-Präsidium:
Andrea Cantaluppi, Zweisimmen, bisher
Raphael Zuberbühler, Forst-Längenbühl, neu
Delegierte in die Nationalsynode:
Hans-Rudolf Ernst, Thun, bisher
Raphael Zuberbühler, Forst-Längenbühl,
bisher
Ersatzdelegierte in die Nationalsynode:
Andrea Cantaluppi, Zweisimmen, bisher
vakant
Wahl des Rechnungsprüfungsorgans und der Datenaufsichtsstelle:
Kirchgemeindeverband des Kantons Bern, Thun, neu
4. a. Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 874 000.– für den Neubau Gemeinderaum
b. Umsetzung des unterzeichneten Dienstbarkeitsvertrages für das Näher-, Grenz- und Überbaurecht mit der Burgergemeinde Thun
c. Dem Kirchgemeinderat wird die Kompetenz erteilt, für die Finanzierung ein Darlehen aufzunehmen
5. Beschluss Antrag Eva Maria Gassmann
Variante A von Eva Maria Gassmann: Mittel, die mindestens 10% des beantragten Baukredits entsprechen, sind verteilt auf 12 Jahre für zusätzliche konkrete Gemeindeförderungsmassnahmen aufzuwenden
Variante B vom Kirchgemeinderat: Schaffung einer 10% Arbeitsstelle ab dem Jahr
2024 als Pilotprojekt für 2 Jahre für die Aktivierung des Gemeindelebens
Variante C: keine der beiden Varianten
6. Genehmigung Steuerfuss 2024 und Budget 2024
Das Budget kann im Internet unter christkatholisch.ch/thun/Dokumente Kirchgemeindeversammlungen heruntergeladen oder bei Andrea Cantaluppi, Tel. 079 410 00 39, angefordert werden. Es werden Exemplare bei der Versammlung aufliegen.
7. Diverses
Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Festgestellte Verfahrensmängel sind während der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht).
Protokoll
Das Protokoll mit den Wahlergebnissen kann spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 60 Tagen in der Kirche St. Beatus eingesehen, im Internet unter christkatholisch.ch/ thun/protokolle heruntergeladen oder bei Andrea Cantaluppi, Tel. 079 410 00 39, angefordert werden (Art. 67 OgR).
Stimmberechtigt sind Christkatholiken, die das 16. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde Wohnsitz haben.
Thun, 2. Oktober 2023
Christkatholische Kirchgemeinde Thun
Kirchgemeinderat
