Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
26.10.2023 VersammlungenKirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 30. November 2023, 19.30 Uhr, grosser Saal KGH Oberdorf
Traktanden:
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022
2. Kirchgemeindeeigene Pfarrstellenprozente
2.1 Genehmigung Schaffung einer bis Mitte 2026 befristeten 20% kirchgemeindeeigenen Pfarrstelle
2.2 Genehmigung wiederkehrende Lohnkosten
3. Finanzwesen
3.1 Festsetzung der Kirchensteueranlage und Genehmigung Budget 2024
3.2 Kenntnisnahme Finanzplan 2024–2028
4. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
5. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 und das Budget 2024 liegen ab 1. November bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Steffisburg, 30. August 2023
Der Kirchgemeinderat
