Ordentliche Gemeindeversammlung
26.10.2023 Gurzelen, GurzelenBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Montag, 27. November 2023, 20.00 Uhr, Dorfsaal Mehrzweckgebäude, Gurzelen
Traktanden:
1. Finanzplan 2023–2028; Kenntnisnahme
2. Budget 2024; Beratung und Genehmigung
3. Reglement zur Übertragung von Aufgaben an Dritte; Genehmigung Teilrevision
4. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 26. Oktober bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich auf und können teilweise auf der Homepage der Gemeinde Gurzelen eingesehen werden.
Information
In der Gurzele-Poscht wird vor der Gemeindeversammlung über die zu behandelnden Geschäfte informiert.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung und dem alljährlichen Apéro zum Jahresende freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
