Ordentliche Gemeindeversammlung

  26.10.2023 Homberg, Homberg

Freitag, 24. November 2023, 20.00 Uhr, Saal Restaurant Kreuz, Homberg

Traktanden:
1. Budget 2024; Orientierung, Beratung, Beschluss
– Genehmigung Budget 2024
– Festlegung Gemeindesteueranlage und Liegenschaftssteueranlage 2024
– Information Finanzplan 2023–2028
2. Wahlen Gemeinderat
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für Amtsperiode 2024–2027 Wiederwahl Ryser Bruno für Periode 2024–2027
3. Wiederwahl Rechnungsprüfungsorgan für Periode 2024–2027
4. Umbau/Erweiterung Feuerwehrmagazin Homberg; Genehmigung Verpflichtungskredit
5. Photovoltaikanlage Mehrzweckgebäude Homberg; Genehmigung Verpflichtungskredit
6. Orientierungen u.a. Verleihung Homberg-Sterne 2023
7. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzten Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gemäss Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zum Voranschlag wird an alle Haushaltungen verschickt. Der Voranschlag kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Homberg, 16. Oktober 2023

Der Gemeinderat


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