Kirchgemeinde Buchholterberg
19.10.2023 VersammlungenOrdentliche Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 12. November 2023, im Anschluss an den Morgengottesdienst in der Kirche Heimenschwand
Traktanden:
1. Budget 2024; Genehmigung des Budgets 2024, Festsetzung der Steueranlage
2. Kenntnisnahme Finanzplan 2024/2028
3. Wahlen
Wiederwahlen Kirchgemeinderätinnen für eine weitere Amtszeit von 4 Jahren:
– Theres Kupferschmied
– Andrea Bühler
– Gabi Pfander
4. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
5. Verschiedenes
Die Traktanden liegen ab 12. Oktober bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
