Baupublikation Thun
26.10.2023 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchstellerin: Stadt Thun, Tiefbauamt, Industriestrasse 2, 3602 Thun.
Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Oberlandstrasse 15, 3700 Spiez.
Vorhaben: Sanierung/Ersetzen von unterspülten Ufermauern im Bereich des Kohleweihers: Abbruch bestehender Uferverbau und Betonmauern; Neuerstellung Ufermauern entlang der Seestrasse (ca. 30 m Länge) und südwestlich des Kohleweihers (ca. 3 m), der zugehörigen strassenbau-, abwassertechnischen Anpassungs- und Nebenarbeiten, im betroffenen Bereich roden und neupflanzen von Bäumen. Baustelleninstallation und Verkehrsmassnahmen während Bauzeit, wie einspuriger Führung, Umleitungen, usw.
Standort / Parzellen: Kohlenweiher, Parzellen Nr. 1098, 1285, 4125, 560 Thun-Strättligen.
Zone: Uferschutzplan Bahnhof-Schadau, W3, Gewässer, Verkehrsfläche.
Koordinaten: 2 614 943 / 1 177 506 bis 2 614 965 / 1 177 482.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzzone/-objekt: USP Uferschutzzone, Ortsbildschutzgebiet VII / Nein.
Ausnahmen: Bauen im Strassenabstand (Art. 14 GBR 2002 bzw. Art. 25 ff. GBR 202x). Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG). Bauen am/im Gewässer und im Uferschutzplan Art. 48 WBG, Art. 41c GSchV und Art. 5/6 SFG). Eingriffe in Ufer/-vegetation und Grund von Gewässern Art. 8 BGF, Art. 18 ff. NHG und Art.12 ff. NSchV. Eingriffe in naturnahe Lebensräume Art. 18 ff. NHG/NHV.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. November 2023.
Auflagestelle: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3602 Thun oder https:// www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20920.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Thun, 16. Oktober 2023
Regierungsstatthalteramt Thun
