Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
26.10.2023 Blumenstein, BlumensteinMontag, 27. November 2023, 20.00 Uhr, im Singsaal Schulhaus Blumenstein
Traktanden:
1. Budget 2024
Beratung und Genehmigung; Festsetzung der Steueranlage und Gebührensätze
2. Teilrevision Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte
Beratung und Beschlussfassung
3. Teilrevision Personalreglement
Beratung und Beschlussfassung
4. Ersatz der Wasserzähler durch Smart Meter
Bewilligung Verpflichtungskredit
5. Umwandlung der Zivilschutzanlage in Schutzplätze
Bewilligung des Projektes und des erforderlichen Kredits
6. Sanierung Gemeindehaus
Bewilligung Planungskredit
7. Gesamterneuerungswahlen
a) Präsident/in der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person
b) Vizepräsident/in der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person
c) 5 Mitglieder des Gemeinderates
d) 5 Mitglieder der Schulkommission
e) Rechnungsprüfungsorgan
Werden nicht mehr Vorschläge unterbreitet als Sitze zu besetzen sind, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt. Andernfalls wählen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung.
8. Verschiedenes
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein öffentlich auf.
Rechtsmittel
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen), vom 27. November an beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet einzureichen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November liegt vom 7. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
Information
Die Mitteilungen des Gemeinderates zu den vorstehenden Geschäften werden allen Haushaltungen zugestellt. Das Informationsblatt kann zudem bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Stimmrecht
In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die am 27. November das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Blumenstein angemeldet sind.
Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Die Gemeindeverwaltung
