Baupublikation Thun
02.11.2023 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchstellerin: Silvia Amacher, Wartbodenstrasse 28, 3626 Hünibach.
Projektverfasserin: Architektur Friedli AG, Talgut-Zentrum 15, 3063 Ittigen.
Standort / Parzelle: Wartbodenstrasse 28, Parzelle Nr. 3934 Thun.
Zone BR 2002 und BR 202X: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Metallstaketengeländer bei der Terrasse und vor den Fenstern durch transparentes Verbundsicherheitsglas.
Beanspruchte Ausnahme: Überschreiten der maximalen Gebäudehöhe (Art. 21 BR Thun 2002 / Art. 39 BR Thun 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend. Zone B.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. Dezember 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0684 eBau-Nr. 2023-19303
Thun, 26. Oktober 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
