Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun

  23.11.2023 Versammlungen

Kirchgemeindeversammlung Dienstag, 28. November 2023, 20.00 Uhr, im Pfarrsaal Zentrum St. Marien, Kapellenweg 7, 3600 Thun

Traktanden:
1. Protokoll der Versammlung 
vom 30. Mai 2023
2. Gesamterneuerungswahl Kirchgemeinderat
a. Wahl der 8 Mitglieder
b. Wahl des Präsidiums
c. Wahl des Vizepräsidiums
3. Ersatzwahlen für den Kirchgemeindeverband Pastoralraum Bern Oberland
a. Wahl 1 Mitglied in den Vorstand
b. Wahl 2 Mitglieder Delegiertenversammlung
4. Gesamterneuerungswahlen 4 Mitglieder Landeskirchenparlament, Abgeordnete
Thun
5. Budget 2024

– Genehmigung
6. Finanzplan 2024–2029
– Kenntnisnahme
7. Verschiedenes
– Informationen des Kirchgemeinderates
– Informationen der Pfarreien
– Umfrage
– Verabschiedungen

Aktenauflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Kirchgemeindeversammlung wie folgt zur Einsichtnahme auf:
– Webseite www.kath-thun.ch/kirchgemeinde/ kirchgemeindeversammlung
– Während der Büroöffnungszeiten:
– bei der Kirchgemeindeverwaltung, Kapellenweg 7, Thun
– im Pfarreisekretariat St. Martin, Martinstrasse 7, Thun
– im Pfarreisekretariat St. Marien, Kapellenweg 9, Thun

Kontakt für Fragen und Bemerkungen
(a) Kirchgemeinderatspräsident Remo Berlinger (remo.berlinger@kath-thun.ch oder Telefon 079 286 39 29)
(b) Verwalter Renato Kocher (renato.kocher@thun.ch oder Telefon 033 225 03 51)

Rechtspflege
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchenmitglieder der Pfarreien St. Marien und St. Martin eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde hat und bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde registriert ist. Auch nicht stimmberechtigte Gäste sind freundlich eingeladen.

Thun, 19. September 2023

Der Kirchgemeinderat


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