Teilrevision der Verordnung über die Benützung der Gemeindeanlagen

  02.11.2023 Oberlangenegg, Oberlangenegg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Genehmigung der Teilrevision des folgenden Erlasses öffentlich bekannt gemacht.

Genehmigung durch den Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2023: Teilrevision der Verordnung über die Benützung der Gemeindeanlagen

Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, auf 1. Januar 2024 in Kraft und kann bei der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg oder unter www.ober langenegg.ch eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Oberlangenegg, 18. Oktober 2023

Der Gemeinderat


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