Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
23.11.2023 Wattenwil, WattenwilMittwoch, 29. November 2023, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle der Oberstufenschule Wattenwil, Hagen
Traktanden:
1. Einführung Schulsozialarbeit; Genehmigung Verpflichtungskredit für 3-jähriges
Pilotprojekt
2. Umsetzung der Verkehrsrichtplanmassnahmen; Genehmigung Rahmenkredit
3. Sanierung Vorgasse 1; Genehmigung Projekterweiterung und Nachkredite
4. Budget 2024; Genehmigung und Festlegung der Steueranlagen sowie Kenntnisnahme des Finanzplans 2023–2028
5. Auslagerung Zivilschutzorganisation an die Gemeinde Steffisburg; Genehmigung
6. Verschiedenes
a) Orientierungen
b) Ehrungen
c) Verschiedenes
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1–5 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Unterlagen können auch unter www. wattenwil.ch heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 13
GG).
Der Gemeinderat
