Ordentliche Burgergemeindeversammlung
02.11.2023 Hilterfingen, HilterfingenFreitag, 8. Dezember, 18.30 Uhr, im Forsthaus Burech, Hilterfingen
Traktanden:
1. Finanzplan 2024–2028; Kenntnisnahme
2. Budget 2024; Beratung und Genehmigung
3. Wahlen
a) Ersatzwahl Präsident
b) Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Burgerrat anstelle von Konrad Berger
4. Einburgerung Familie Christen
5. Orientierungen aus den Ressorts
6. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Burgerschreiberei Hilterfingen, Höhenstrasse 7, 3652 Hilterfingen, zur Einsichtnahme auf.
Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Hilterfingen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage www.bur gergemeinde-hilterfingen.ch heruntergeladen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Hilterfingen, 17. Oktober 2023
Der Burgerrat