Reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
16.11.2023 Kirchliche PublikationenTarif Benützungsgebühren Räumlichkeiten Reformierte Kirchgemeinde
Goldiwil-Schwendibach
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat (KKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun am 7. September 2023 den Tarif Benützungsgebühren Räumlichkeiten Reformierte Kirchgemeinde Goldiwil-Schwendibach erlassen hat. Dieser Tarif ersetzt die bisherigen Tarife. Alle damit in Wiederspruch stehenden früheren Bestimmungen der Kirchgemeinde und der Gesamtkirchgemeinde werden aufgehoben.
Der erlassene Tarif tritt auf 1. Januar 2024 in Kraft, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden.
Gegen den Beschluss des KKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Thun, 13. November 2023
Der Kleine Kirchenrat