Einwohnergemeindeversammlung

  02.11.2023 Oberlangenegg, Oberlangenegg

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Donnerstag, 30. November 2023, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden:
1. Budget 2024

a. Kenntnisnahme Finanzplan 2023–2028
b. Beratung und Genehmigung Budget 2024, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteuer
2. Abrechnung von Verpflichtungskrediten
a. Wasserversorgung; Reservoir Dürren und Pumpwerk Unterholz
b. Sauberabwasserleitung Weier; Erweiterung
c. Ehemaliges Schulhaus Kreuzweg; Ersatz Heizung
d. Gemeindehaus; Umbau Wohnung Dachgeschoss
e. Feuerwehr; Anschaffung Modulfahrzeug
3. Verpflichtungskredit
Sanierung Dach Gemeindehaus
4. Wahlen
a. Gemeindepräsident Ulrich Aeschlimann hat demissioniert
b. Gemeinderat Wahl eines Mitgliedes infolge Demission Ulrich Aeschlimann
c. Forstkommission Bernhard Müller hat demissioniert
d. Schulkommission Annette MacDonald ist wiederwählbar
e. Rechnungsprüfungsorgan und Datenschutz-Aufsichtsorgan Fankhauser & Partner AG, Bahnhofstrasse 39, 4950 Huttwil, ist wiederwählbar
5. Orientierungen aus dem Gemeinderat
6. Verschiedenes

Ergänzungen zu Traktandum 4:
Artikel 3, 4 und 52 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wählbar ist, wer spätestens 5 Tage vor der Wahlversammlung angemeldet ist (Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung erhältlich oder via Homepage www.ober langenegg.ch).
– Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen bestätigen vorgängig unterschriftlich ihr Einverständnis.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.

Aktenauflage
Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 1 liegen 10 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg und der Homepage www.oberlangenegg.ch öffentlich auf.

Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung allen Haushalten zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Oberlangenegg, 18. Oktober 2023

Der Gemeinderat


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