Baupublikation Thun
30.11.2023 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchstellerin: RUAG Real Estate AG, Baumanagement, Uttigenstrasse 57, 3600 Thun.
Projektverfasserin: vbarchitekten. ag, Militärstrasse 9a, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Uttigenstrasse 35 + 37, Parzelle Nr. 165 Thun.
Zone BR 2002/202X: Arbeiten A, ZPP R Thun-Nord.
Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe D (Zeughäuser / Munitionsfabrik).
Bauvorhaben: Revitalisierung der erhaltenswerten Patronenfabrik (Uttigenstrasse 37): Sanierung Patronenfabrik, Umnutzung in Büroflächen; Erstellung von 9 neuen Parkplätzen. Abbruch der beiden Seitenflügel sowie des Gebäudes Uttigenstrasse 35.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR Thun 2002 / Art. 25a Abs. 1 Bst. b BR Thun 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. Dezember 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0715 eBau-Nr. 2023-20147
Thun, 20. November 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
