Baupublikation Hilterfingen

  09.11.2023 Baupublikationen, Hilterfingen, Baupublikationen

Gesuchsteller / Grundeigentümer: Daniel Bühlmann-Baumann, Spychertenstrasse 38, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasserin: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Umbau Garage in Abstellraum für Zweiräder.

Standort / Parzelle: Spychertenstrasse 36a, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 1716.
Koordinaten: 2 617 070 / 1 176 282.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnzone 2 E2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80.1 Bst. b SG). Stützmauer in Beton (Art. 415.3 GBR).

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend, Gewässerschutzbereich A.

Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. Dezember 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 30. Oktober 2023

Bauverwaltung Hilterfingen


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