Baupublikation Uetendorf
07.12.2023 Baupublikationen, Baupublikationen-, UetendorfBauherrschaft: PR Baumanagement AG, Parasanna Perinbanathan, Simmentalstrasse 66, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: Zellweger Architekten AG, Berger Micha, Länggasse 4, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch bestehende Wohn- und Gewerbebauten; Neubau von zwei MFH mit gemeinsam erschlossener AEH.
Standort / Parzelle: Dorfstrasse 50 (MFH), 50a (AEH) + 52 (MFH), Parzelle Nr. 982.
Nutzungszone: Kernzone.
Koordinaten:
Neubau Dorfstrasse 50: 2 610 382 / 1 180 238. Neubau Dorfstrasse 50a: 2 610 390 / 1 180 229. Neubau Dorfstrasse 52: 2 610 406 / 1 180 225.
Ausnahmen:
– Unterschreiten des Strassenabstandes zur Kantonsstrasse (Art. 80 SG i.V.m.
Art. 7 GBR).
– Unterschreiten des Strassenabstandes zur Gemeindestrasse (Art. 80 SG i.V.m.
Art. 7 GBR).
– Wohnnutzung im EG zur Dorfstrasse
(Art. 4 GBR).
– Wohnraum in lärmbelastendem Gebiet
(Art. 31 Abs. 2 LSV).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf oder https://www. portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20934.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. Januar 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 27. November 2023
Bauabteilung Uetendorf