Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht – Interlaken
28.12.2023 VerkehrsmassnahmenVerkehrserschwerung
Gemeinde: Beatenberg
410.20455 / Ersatz Lehnenbrücke Wohlhusenfluh
Teilstrecke: Koordinaten 624 550 / 170 100.
Dauer: 8. Januar bis Ende Juni.
Ausnahmen: Keine.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, bei Komplettsperrungen nachts wird Umleitung signalisiert.
Einschränkungen: Vom 8.–12. Januar sind infolge Felsreinigungsarbeiten oberhalb der Kantonsstrasse Wartezeiten bis 30 Minuten möglich. Der Verkehr wird in dieser Zeit mit Verkehrsdienst geregelt.
Vom 15. Januar bis 10. Februar ist der Abschnitt zwischen Beatenbucht und Balmholz aufgrund von Felssicherungsarbeiten von Montag bis Samstag nachts von 20.00 bis 5.00 Uhr jeweils komplett gesperrt. Die Umleitung wird signalisiert. Ausserhalb der gesperrten Zeit wird der Verkehr einspurig geführt, geregelt mit Lichtsignalanlage.
Ab 12. Februar bis Ende Juni wird der Verkehr einspurig geführt, geregelt mit Lichtsignalanlage oder von Hand.
Grund der Massnahme: Ersatz der Lehnenbrücke Wohlhusenfluh mit vorgängigen Felssicherungsarbeiten.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert und zeitweise gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 12. Dezember 2023
Tiefbauamt des Kantons Bern,
Oberingenieurkreis I
