Öffentliche Auflage
07.12.2023 Fahrni, FahrniDer Gemeinderat von Fahrni und die Initianten zur Bildung einer Weggenossenschaft zum Betrieb und Unterhalt einer bestehenden Weganlage im Gebiet Chrishau-Ost legen, im Einvernehmen mit dem Amt für Wald des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 30 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden und Waldverbesserungen vom 16. Juni 1997 (VBWG; BSG 913.1) und Artikel 18 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen vom 5. November 1997 (VBWV; BSG 913.111), in der Zeit vom 8. Dezember 2023 bis 9. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung Fahrni folgende Akten öffentlich auf:
1. Perimeterplan 1:2500 mit eingezeichneter Weganlage vom 28. Juni 2023
2. Besitzstands- und Flächenverzeichnis vom 28. Juni 2023
3. Vorprojekt
Ferner zur Orientierung:
4. Vereinbarung mit Kostenteiler vom 21. März 2023
4. Entwurf Statuten
5. Entwurf Unterhalts- und Benützungsreglement
Die Auflageakten können während den ordentlichen Bürostunden bei der Gemeindeverwaltung Fahrni eingesehen werden. Einsprachen gegen die Auflageakten sind während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Fahrni, Rachholtern 66b, 3617 Fahrni, einzureichen (Art. 31 VBWG). Zur Einsprache befugt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere dinglich berechtigte Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach dem Baugesetz oder nach der Bundesgesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu (Art. 33 VBWG). Wer während der Auflagefrist keine Einsprache erhebt, hat den Auflageakten zugestimmt.
Orientierungsversammlung
Gestützt auf Artikel 19 VBWV lädt der Gemeinderat von Fahrni die Einwohner/innen sowie die bekannten Grundeigentümer/innen im Beizugsgebiet (Perimeter) zu einer Orientierungsversammlung ein.
Die Orientierungsversammlung findet am Mittwoch, 13. Dezember, 20.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Verwaltungsgebäudes, Rachholtern 66b, 3617 Fahrni, statt.
Fahrni, 27. November 2023
Der Gemeinderat