Baupublikation Thun
14.12.2023 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchstellerin: Burgergemeinde Hilterfingen, Marco Weixelbaumer, Höhenstrasse 7, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasserin: trachsel zeltner architekten ag, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Bellevuestrasse 5, Parzelle Nr. 2567 Thun.
Zone: BR 200X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Sanierung Gebäudehülle; Kernsanierung; Erneuerung Dach; Balkonerweiterung.
Beanspruchte Ausnahme: Überschreiten der maximalen Gebäudehöhe (Art. 39 BR Thun 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
15. Januar 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die P erson oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt sind (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0616 eBau-Nr. 2023-16962
Thun, 16. Oktober 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
