Öffentliche Mitwirkung
11.01.2024 Allgemeine PublikationenRegionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Thun-Oberland West 2025 und Agglomerationsprogramm V+S Thun 5. Generation
Öffentliches Mitwirkungsverfahren nach Artikel 58 Baugesetz: Die Mitwirkung dauert von-Donnerstag, 11. Januar bis und mit Freitag, 8. März 2024.
Das RGSK TOW 2025 ist das Resultat einer gezielten Aktualisierung des bestehenden RGSK 2021 im Rahmen der regulären vierjährlichen Überarbeitung. Zur Mitwirkung liegen der RGSK-Bericht, die Massnahmenblätter und die drei Karten (Nord, Süd und Agglomeration) auf.
Parallel wird auch das Agglomerationsprogramm (AP) V+S Thun der 5. Generation mitgewirkt. Es wurde auf Basis der Agglomerationsprogramme der Vorgängergenerationen entwickelt und besteht aus einem Bericht und den Massnahmenblättern. Die Mitwirkung des AP richtet sich primär an die Agglomerationsgemeinden Heimberg, Hilterfingen, Oberhofen, Seftigen, Spiez, Steffisburg, Thierachern, Thun, Uetendorf und Uttigen.
Auflageort aller relevanten Unterlagen:
– Im Internet unter: https://entwicklungsraumthun.ch/ oder www.kasisa.ch/">http://www.kasisa.ch/
– Nach Terminvereinbarung auf den Geschäftsstellen des Entwicklungsraums Thun (Fliederweg 11, 3600 Thun, info@erthun.ch, 033 225 61 61) sowie der Berg- und Planungsregionen Kandertal und Obersimmental-Saanenland (Honeggstrasse 14, 3777 Saanenmöser, info@kasisa.ch, 079 745 48 18)
Stellungnahmen und Bemerkungen sind mittels des jeweiligen Mitwirkungsformulars bis spätestens Freitag, 8. März 2024 per E-Mail der Geschäftsstelle ERT zuzustellen (info@ erthun.ch).
