Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG Öffentliche Planauflage
01.02.2024 Oberlangenegg, OberlangeneggTeilrevision Ortsplanung: Einführung Gewässerräume und Anpassungen Baureglement (BMBV und inhaltlich)
Der Gemeinderat Oberlangenegg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der Ortsplanung (bestehend aus Zonenplan Gewässerräume und Baureglement) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 25. Januar bis 26. Februar, in der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Oberlangenegg unter Aktuell verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg einzureichen. Allfällige Einspracheverhandlungen werden am 14. und 18. März durchgeführt.
Oberlangenegg, 22. Januar 2024
Der Gemeinderat