Teilrevision Reglement für die Übertragung von Aufgaben an Dritte – Inkrafttreten

  11.01.2024 Gurzelen, Gurzelen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung am 27. November 2023 beschlossene Teilrevision des Reglements für die Übertragung von Aufgaben an Dritte am 1. Januar 2024 in Kraft trat.

Das Reglement für die Übertragung von Aufgaben an Dritte kann bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen bezogen oder online unter www. gurzelen.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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