Baupublikation Thun
25.01.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchsteller: Eigentümergemeinschaft Fiechter Mattenstrasse Thun, Mattenstrasse 18f, 3600 Thun.
Projektverfasserin: 2mg AG, Trogenstrasse 10, 3653 Oberhofen.
Standort / Parzelle: Mattenstrasse 18e, 18f, 18g, Parzelle Nr. 418 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W3.
Zone BR 202X: Wohnen W4.
Bauvorhaben: Dachsanierung mit Absturzsicherungsersatz.
Beanspruchte Ausnahme: Überschreiten der maximalen Gebäudehöhe (Art. 21 BR Thun 2002 / Art. 39 BR Thun 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Februar 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0019 eBau-Nr. 2024-224 / 181696
Thun, 15. Januar 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun
