Baupublikation Thun
25.01.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchsteller: Roger Sieber, Weiergrabenweg 37, 3612 Steffisburg und Adrian Sieber, Mattenstrasse 23, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: GLB Thun / Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Standort / Parzelle: Lüssliweg 16a, Parzelle Nr. 3329 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 202X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb Gewässerabstand / Gewässerraum (Art. 48 WBG, Art. 41c GSchV, Art. 43 BR 2002 / Art. 84 BR 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Regenabwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Februar 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0733 eBau-Nr. 2023-20790
Thun, 15. Januar 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun
