Baupublikation Heiligenschwendi

  01.02.2024 Baupublikationen, Heiligenschwendi, Baupublikationen

Bauherrschaft: Zumthurm Thomas und Andrea, Dorfstrasse 141, 3624 Goldiwil.
Projektverfasserin: Christoph Felber Architekten AG, Uttigenstrasse 10, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Fassadenveränderungen und Neubau einer Pergola.
Standort / Parzelle: Mittlere Haltenstrasse 7, Parzelle Nr. 696.
Koordinaten: 2 617 577.59 / 1 177 358.72.
Nutzungszone/Überbauungsordnung:
Wohnzone W2.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Beanspruchte Ausnahme: GBR Art. 37 Abs. 2 – Überschreiten der maximalen Flachdachgrundfläche.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation, bestehend. Die Pergola wird am bestehenden Dachwasser angeschlossen. Zone üB.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20632.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. Februar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 22. Januar 2024
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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