Baupublikation Hilterfingen
25.01.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, HilterfingenGesuchsteller / Grundeigentümer: Ulrich Junghan, Gässli 11, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasserin: Dahinden Bautech GmbH, Thunstrasse 42, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Sanierung Stützmauer aufgrund Hangrutsch.
Standort / Parzelle: Gässli 11, Hilterfingen, Parzelle Nr. 1215.
Koordinaten: 2 617 070 / 1 176 073.
Nutzungszone: Wohnzone 2 E2.
Beanspruchte Ausnahme: Stützmauer aus Beton (Art. 415 Abs. 2 und 3 GBR).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen oder https://www.portal. ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipa lity=20640.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. Februar 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen,18. Januar 2024
Bauverwaltung Hilterfingen
