Baupublikation Sigriswil
04.01.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, SigriswilGesuchstellerin: Einwohnergemeinde Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Projektverfasserin: Gerber+Pieren Ingenieure AG, Brauereiweg 1, 3612 Steffisburg.
Vorhaben: Rückbau der Brückenplatte der über den Büelgrabe führenden Betonbogenbrücke (Jg. 1933); Neuerstellung einer horizontalen Brückenplatte mit Verbreiterung der Fahrbahn von 4.70 auf 6.00 m und einer Spannweite von 22 Meter an unverändertem Standort; beidseitiger Fundationserweiterung/-verstärkung; Ergänzung mit Mikropfählen sowie Anpassung der beiden Zufahrtsbereiche; temporäre Waldrodung (Installationsplatz).
Standort / Parzellen: Tschingelstrasse, Sigriswil, Parzellen Nr. 1657, 506, 5595, 505 und 1658.
Zone: Wald und Landwirtschaftszone.
Koordinaten: 2 621 222 / 1 175 014 bis 2 621 183 / 1 175 032.
Gewässerschutzbereich: üB.
Schutzzone/-objekt: Waldnaturinventar / Nein.
Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 612 GBR / Art. 80 SG). Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG). Bauten und Anlagen in Waldnähe/im Wald (Art. 25 KWaG / Art. 14 Eidg. WaV / KWaV Art. 35) und temporäre Waldrodung (WaG Art. 5 und 6 sowie Art. 12 ff. NHG). Bauten und Anlagen im Gewässer/-raum (Art. 48 WBG / Art. 41c GSchV). Eingriffe in Naturschutzobjekt (Art. 18 ff. NHG).
Hinweis: Erleichterung zur Profilierung (Art. 16 BewD).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
29. Januar 2024.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil oder www.portal.ebau.apps.be.ch/">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances?municipality=20888.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Sigriswil, 20. Dezember 2023
Regierungsstatthalteramt Thun
