Baupublikation Oberhofen

  01.02.2024 Baupublikationen, Oberhofen, Baupublikationen

Bauherrschaft: Markus und Adelheid Meier, Chefistrasse 38, 8636 Wald.
Bevollmächtigte Vertretung: Antonietti Bauplanung GmbH, Ruedi Antonietti, Falkenweg 7, 3634 Thierachern.
Projektverfasser: Antonietti Bauplanung GmbH, Ruedi Antonietti, Falkenweg 7, 3634 Thierachern.
Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss von Estrich / Garage zu Atelier (beheizt). Erweiterung des bestehenden Balkons im EG. Ersatz der Sauna durch begehbaren Schrank (Wärmedämmung). Abbruch Cheminée und Einbau Schwedenofen.
Standort / Parzellen: Friedbühlweg 19, Parzellen Nr. 87 und 1115.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone/-objekt: Gewässerschutzbereich Ao / Keine.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG. Unterschreitung minimale Raumhöhe, Art. 67 Abs. 2 BauV.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. Februar 2024.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 22. Januar 2024

Bauverwaltung Oberhofen


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