Baupublikation Sigriswil

  25.01.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Sigriswil

Gesuchstellerin: Baugesellschaft Feldenstrasse, p. Adr. Wittwer Architektur, Gwattstrasse 79a, 3635 Gwatt.
Projektverfasserin: Wittwer Architektur, Gwattstrasse 79a, 3635 Gwatt.
Vorhaben: Überbauung mit einem Doppeleinfamilienhaus, wovon eines mit zusätzlicher Einliegerwohnung, sowie einem Einfamilienhaus mit daran angebautem Autounterstand mit 5 AAP (alles Erstwohnungen).

Standort / Parzelle: Sigriswil, Feldenstrasse, Parzelle Nr. 2633.
Zone: Wohnzone W2.
Koordinaten: 2 621 273 / 1 174 041.
Gewässerschutzbereich: üB.
Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 612 GBR / Art. 80 SG), mit Flachdach auf Carport abweichende Dachgestaltung (GBR Art. 415).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. Februar 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil oder https://www. portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20888.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Sigriswil, 19. Januar 2024

Regierungsstatthalteramt Thun


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