Baupublikation Uetendorf
08.02.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, UetendorfBauherrschaft: Reserwa AG, Wenger Thomas, von May-Strasse 37, 3604 Thun.
Projektverfasserin: Bühler Architekten AG, Bühler Adrian, Uttigenstrasse 49, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Erweiterung und Sanierung des bestehenden Wohngebäudes; Ersatz Ölheizung durch eine Grundwasserwärmepumpe sowie Aufbau einer PV-Anlage auf bestehendes Satteldach.
Standort / Parzelle: Flurweg 3, Parzelle Nr. 1503.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Ausnahme: Unterschreiten der lichten Raumhöhe nach Art. 67 BauV.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf oder https://www. portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20934.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 4. März 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist
Uetendorf, 25. Januar 2024
Bauabteilung Uetendorf