Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 3. März

  29.02.2024 Blumenstein, Blumenstein

Die persönliche Stimmabgabe kann erfolgen:
Im Eingangsraum des Gemeindehauses
Sonntag, 3. März, 10.00 –11.00 Uhr

Die letzte Leerung des Briefkastens der Gemeindeverwaltung erfolgt jeweils am Sonntag, 9.00 Uhr (briefliche Stimmabgabe).

Reklamationen wegen Nichterhalt des Stimmmaterials sind bis spätestens Freitag, 1. März, 11.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei anzubringen.

Die Gemeindeverwaltung


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