Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht – Interlaken

  15.02.2024 Verkehrsmassnahmen

Verkehrssperrung

Gemeinde: Beatenberg
410.20455 / Ersatz Lehnenbrücke Wohlhusenfluh

Teilstrecke: (Koordinaten 624 550 / 170 100).

Dauer: 27. Februar, 8.30–12.00 Uhr, Verkehrssperrung. Februar bis Ende Juni, Verkehrserschwerung.

Ausnahmen: Keine.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, bei Komplettsperrung wird Umleitung signalisiert.

Einschränkungen: Am 27. Februar, von 8.30 bis 12.00 Uhr, ist der Abschnitt zwischen Beatenbucht und Balmholz komplett gesperrt. An diesem Tag werden mittels Pneukran von der Fahrbahn aus die Träger des Arbeitsgerüstes versetzt. Die Umleitung wird signalisiert.
Generell wird der Verkehr (mit Ausnahme der oben erwähnten Sperrung) von Februar bis Ende Juni einspurig geführt, geregelt mit Lichtsignalanlage oder von Hand.

Grund der Massnahme: Ersatz der Lehnenbrücke Wohlhusenfluh mit vorgängigen Felssicherungsarbeiten.

Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert und zeitweise gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 8. Februar 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern,
Oberingenieurkreis I


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