Kirchgemeinde Thierachern
22.02.2024 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.
Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 27. Februar 2024, 19.00 Uhr, Pfruendschüür, Alter Eggstutz 1, Thierachern
Traktanden:
1. Protokoll ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2023
2. Wahl neue Pfarrperson
3. Verschiedenes
Anschliessend offeriert die Kirchgemeinde den Versammlungsteilnehmer/innen einen Apéro.
Das Protokoll liegt ab 13. Februar 2024 zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Kirchgemeinde, Uttigenstrasse 31A, Uetendorf, sowie in den Verwaltungen der Einwohnergemeinden Thierachern, Uebeschi und Uetendorf auf. Beschwerden und allfällige Abänderungsanträge in Bezug auf das Protokoll sind spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich an die Verwaltung der Kirchgemeinde zu richten.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter in Thun angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selbst schon gerügt haben.
Alle Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, die seit mindestens drei Monaten in den Gemeinden Thierachern, Uebeschi oder Uetendorf angemeldet sind, werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Uetendorf, 17. Januar 2024
Kirchgemeinderat Thierachern
