Ortsplanungsrevision
08.02.2024 Heimberg, HeimbergAufhebung Ortsbildschutzgebiet Geringfügige Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 13. November 2023 beschlossen (GRB 189).
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Heimberg, 5. Februar 2024
Der Gemeinderat
