Baupublikation Hilterfingen
08.02.2024 Hilterfingen, Hilterfingen, BaupublikationenGesuchsteller: Cyril Sumith Monfort, Hauptstrasse 26, 3036 Detlingen.
Projektverfasserin: Chalet Schuwey AG, Xaver Schuwey, Hauptstrasse 151, 1656 Im Fang.
Bauvorhaben: Ersatzneubau von Nebengebäude (Projektänderung).
Standort / Parzelle: Ringstrasse 10, Hünibach, Parzelle Nr. 835.
Koordinaten: 2 616 201 / 1 176 966.
Nutzungszone: Wohnzone 1 E1.
Schutzzone: Archäologische Schutzzone.
Beanspruchte Ausnahmen:
– Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80 / GBR Art. 612).
– Überschreiten der Fassadenhöhe traufseitig (GBR Art. 212 abs. 4).
– Überschreiten der GFZo (GBR Art. 212 Abs. 1)
– Stützmauer (GBR Art. 415 Abs. 3)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation.
Gewässerschutzbereich: A.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen oder https://www.portal. ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipa lity=20640.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 4. März 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 25. Januar 2024
Bauverwaltung Hilterfingen