Öffentliche Bekanntmachung

  29.02.2024 Wattenwil, Wattenwil

Teilrevision des Sicherheitsreglements; Fakultatives Referendum
Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 19. Februar 2024 das Sicherheitsreglement (Reglement über die öffentliche Sicherheit) genehmigt, welches per 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Dies aufgrund der Änderungen, welche sich durch den Anschluss an die Zivilschutzorganisation Steffisburg-Regio ergeben.

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab 29. Februar durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Sicherheitsreglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Das Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote