Baupublikation Hilterfingen
15.02.2024 Baupublikationen, Hilterfingen, BaupublikationenGesuchsteller: Michèle und Patrick Hurst, Anlikerweg 4, 3626 Hünibach.
Projektverfasserin: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Erweiterung Zimmer im Untergeschoss.
Standort / Parzelle: Anlikerweg 4, Parzelle Nr. 434.
Koordinaten: 2 616 032 / 1 177 167.
Nutzungszone: Wohnzone 2 E2.
Ausnahme: Überschreiten der GFZo (Art. 212 Abs. 1 GBR).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen oder https://www.portal. ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipa lity=20640.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. März 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 1. Februar 2024
Bauverwaltung Hilterfingen